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RVG § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen

RVG § 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen

[ Auszug: (1) Der gerichtlich bestellte Rechtsanwalt kann von dem Beschuldigten die Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers verlangen; er kann jedoch keinen V ... ]